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Baurecht Privates Baurecht

Kon­flik­te zwi­schen Bau­her­ren, Auf­trag­neh­mern und Nach­un­ter­neh­mern ver­lan­gen nach schnel­ler, pra­xis­ge­rech­ter und rechts­si­che­rer Be­ra­tung. Dabei gilt es, die wirt­schaft­li­chen Be­lan­ge ebenso zu be­rück­sich­ti­gen, wie die aktuelle ober­ge­richt­li­che Recht­sprechung. Die Kom­ple­xi­tät der Materie und das kon­flikt­träch­ti­ge Markt­um­feld er­for­dern hier ein hohes Maß an Kom­pe­tenz und Durch­set­zungs­kraft. Wir ver­tre­ten Bau­un­ter­neh­mer ebenso wie Bau­her­ren und decken dabei das ge­sam­te Spekt­rum ab, vom Woh­nungs­bau bis zum Hotel oder Ein­kaufs­cen­ter. Schwer­punkt der seit Jah­ren auf das pri­va­te Bau­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­te ist:

  • die Gestaltung und Prüfung von Bau-, Bauträger- und ARGE-Verträgen,
  • die baubegleitende Rechtsberatung,
  • das Nachtragsmanagement,
  • die konsequente Verfolgung und Realisierung von Mängelansprüchen,
  • die Vorbereitung von Vertragskündigungen bzw. die prüfbare Abrechnung gekündigter Verträge,
  • die Sicherung und Realisierung von Vergütungsansprüchen,
  • die Vertretung im selbständigen Beweisverfahren, Schiedsgerichtsverfahren und ordentlichen Prozessen