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Architektenrecht

Das Architektenrecht hat sich in­zwi­schen zur ei­gen­stän­di­gen Disziplin des Baurechts ent­wi­ckelt. Die fach­ge­rech­te Vorbereitung und Planung ist ein we­sen­tli­cher Baustein für den Erfolg der Projektentwicklung. In diesem frühen Stadium sind die Anforderungen an Funktion und Design des Objekts in Einklang mit Kosten und Terminen zu bringen. Häufig sind die Interessen der Vertragspartner nicht deckungsgleich. Rechtsanwälte Steeger vertreten bei Seiten und berät Auftraggeber wie Auftragnehmer bereits im Stadium der Vertragsanbahnung. Eine weitere Spe­zia­li­sie­rung liegt auf der Kon­zep­tion und Ab­wi­cklung von Ge­ne­ral­pla­nungs­ver­trä­gen. An dieser Stelle sind wir bun­des­weit bei zahl­rei­chen ex­po­nier­ten Pro­jek­ten in­vol­viert.

Unsere Expertise im Bereich Ho­no­rar­recht ist durch zahl­rei­che Ver­öf­fen­tli­chun­gen aus­ge­wie­sen. Rechts­an­walt Steeger war an der No­vel­le der HOAI 2009 selbst be­tei­ligt, ist Heraus­ge­ber und Autor des Pra­xis­kom­men­tars HOAI sowie Re­fe­rent und Be­ra­ter zahl­rei­cher bun­des­weit agie­ren­der Un­ter­neh­men. Die Durch­set­zung von An­sprü­chen aus Bau­zeit­ver­län­ge­rung oder mit­ver­ar­bei­te­ter Bau­sub­stanz ist für uns nicht nur juristische Theorie, sondern Teil unserer Arbeit.

Als Ver­trags­an­wäl­te di­ver­ser Ver­si­che­rer für Archi­tek­ten und In­ge­nieu­re werden wir re­gel­mä­ßig mit der Abwehr von Haf­tungs­an­sprü­chen man­da­tiert. Nach Rück­spra­che mit Ihrem Haft­pflicht­ver­si­che­rer können wir auch Sie hier bei Bedarf unterstützen.