Baurecht

Privates Baurecht

Konflikte zwischen Bauherren, Auftragnehmern und Nachunternehmern verlangen nach schneller, praxisgerechter und rechtssicherer Beratung. Dabei gilt es, die wirtschaftlichen Belange ebenso zu berücksichtigen, wie die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung. Die Komplexität der Materie und das konfliktträchtige Marktumfeld erfordern hier ein hohes Maß an Kompetenz und Durchsetzungskraft. Wir vertreten Bauunternehmer ebenso wie Bauherren und decken dabei das gesamte Spektrum ab, vom Wohnungsbau bis zum Hotel oder Einkaufscenter. Schwerpunkt der seit Jahren auf das private Baurecht spezialisierten Rechtsanwälte ist:

  • die Gestaltung und Prüfung von Bau-, Bauträger- und ARGE-Verträgen,
  • die baubegleitende Rechtsberatung,
  • das Nachtragsmanagement,
  • die konsequente Verfolgung und Realisierung von Mängelansprüchen,
  • die Vorbereitung von Vertragskündigungen bzw. die prüfbare Abrechnung gekündigter Verträge,
  • die Sicherung und Realisierung von Vergütungsansprüchen,
  • die Vertretung im selbständigen Beweisverfahren, Schiedsgerichtsverfahren und ordentlichen Prozessen

 

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